Mediator

Harald Getz Amerang im Chiemgau

Harald Getz

Mediation

Wenn´s menschelt, die Emotionen hoch kochen, man einfach nicht mehr vernünftig miteinander reden kann, dann kann ich als ausgebildeter Mediator eingreifen.
Im gemeinsamen Gespräch werden „die Fronten“ und Mißverständnisse (weil man sich gegenseitig nicht mehr zugehört hat) geklärt und am Ende steht nicht selten ein Vertrag, mit dessen Inhalt alle Seiten zufrieden sind. Die Kosten einer Mediation liegen in der Regel weit unter den Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie sich vor Gericht streiten. Wagen Sie den ersten Schritt – alles weitere klären wir gemeinsam. Das erste Gespräch ist kostenfrei.

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Gemeinsam mit Ihrem Mediator eine einvernehmliche Lösung finden.

Mediator

Respekt

Verantwortung

Gemeinsam & Konstruktiv

Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem eine neutrale dritte Partei – der Mediator – dabei unterstützt, dass die Konfliktparteien selbst eine einvernehmliche Lösung finden.

Mediation

Schlichten statt Streiten!

Mediation ist eine Methode zur außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes im Konsens. Hier erfolgt nicht die Entscheidung eines Dritten (Richter). Der Mediator vermittelt zwischen den Konfliktparteien und hilft ihnen, wieder miteinander statt übereinander zu sprechen. In Eigenverantwortung verhandeln die Konfliktparteien und werden (hoffentlich) zu Vertragspartnern ihrer eigenen Lösung. Der Mediator zieht sich nicht wie ein Richter von den Konfliktparteien zurück, um seine Neutralität zu wahren, sondern wendet sich vielmehr gleichermaßen beiden Konfliktparteien zu, um sie bei diesem Prozess zu unterstützen (Allparteilichkeit des Mediators). Die Mediation ist nicht öffentlich, so dass das gesprochene Wort in den 4 Wänden bleibt. Auch der Mediator ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und kann z.B. nicht von einer der Konfliktparteien anschließend als „Zeuge“ missbraucht werden. Damit ist der geschützte Rahmen gewährleistet, der eine Offenheit der Konfliktparteien darüber ermöglicht, welches Interesse sie eigentlich haben, eine rechtliche Forderung aufzustellen. So können auch die emotionalen Hintergründe eines vordergründig ausgetragenen Konfliktes berücksichtigt und befriedet werden.

Zusammenfassung

Im Januar 2011 hat das Bundeskabinett ein Mediationsgesetz beschlossen, mit dem die Gerichte (außer Strafgerichte) in die Lage versetzt werden, selbst ein bereits eingeleitetes gerichtliches Verfahren solange ruhen zu lassen, wie die Parteien sich entschieden haben, eine Mediation oder ein anderes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung durchzuführen. Eine in einer Mediation geschlossene Vereinbarung wird vom Gericht in Verwahrung genommen und für vollstreckbar erklärt, wenn die Konfliktparteien dies wünschen.

Zusammenfassung

Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem Konfliktparteien mit Hilfe eines oder mehrerer Vermittler freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Die Mediation kann durchgeführt werden unabhängig von einem Gerichtsverfahren oder während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts. Ein Mediator ist eine unabhängige Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien allparteilich durch die Mediation führt.

Cooperationspartner finden Sie unter: www.mediation-rosenheim.de
Video zu Mediation: https://www.youtube.com/user/AnwaltAmerang

Gemeinsam eine Lösung finden

Mediation – weil es besser ist, gemeinsam zu gewinnen, als gegeneinander zu verlieren

Mediation als Chance zur Wiederherstellung von Beziehungen!

Testimonials

Ein Kunde war seit über einem Jahr Zahlungssäumig. Herr Getz hat mir innerhalb von 4 Wochen zu der kompletten Summe verholfen. Vielen Dank an ihn.

Axel Neswadba

Herrn Getz habe ich als sehr zuverlässigen Rechtsanwalt kennen gelernt. Durch seine umsichtige und gewissenhafte Arbeitsweise, hat er einen Blick für das große Ganze und mich in meinen Rechtsfragen optimal beraten und unterstützt. Vielen Dank, Harald Getz

Romedia Keller

CP Cooperativ Praxis

Ein neues Konfliktlösungsprogramm, welches speziell dann zum Einsatz kommt, wenn Sie und Ihr Konfliktpartner eine außergerichtliche Lösung erreichen wollen bei gleichzeitiger Rechtssicherheit. Wie in der Mediation ist Offenheit in den Gesprächen notwendig um das Ziel der Einigung zu erreichen. Das bedeutet für Sie auch, dass im Fall des Falles, wenn es letztendlich doch zu einem Gerichtstermin kommen sollte, alles was im Rahmen der CP gesagt wurde, der Schweigepflicht unterliegt. Weder die beteiligte Anwälte können Sie oder Ihren Konfliktpartner vor Gericht vertreten oder als Zeugen benannt werden noch die anwesenden Coaches oder ggf. neutralen Experten können vor Gericht zu einer Aussage verpflichtet werden. So haben Sie die Sicherheit, dass in den Gesprächen wirklich alles offen aus- und angesprochen werden kann. CP eignet sich speziell bei Konflikten in zwischenmenschlichen Beziehungen. Wenn Sie und Ihr Partner wieder vernünftig miteinander reden wollen, und dies bei absoluter Rechtssicherheit, dann ist die Cooperative Praxis Ihre Chance.

Unverbindliche Erstberatung

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Wasserbruger Str. 2
83123 Amerang

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